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Fragen & Antworten

Die geplante Beteiligung der EVU Bern AG wirft Fragen auf – zu Organisation, Finanzierung, Verantwortung und den Zielen des Konsortiums.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1. Zielsetzung der beteiligten EVU und Umgang mit Zielkonflikten

Die beteiligten EVU verfolgen im Grundsatz übereinstimmende strategische Ziele:

  • langfristige Sicherung erneuerbarer, regional verankerter Stromproduktion;

  • Stärkung der Versorgungssicherheit im Kanton Bern;

  • Beteiligung an der strategisch bedeutenden Wasserkraftproduktion der KWO;

  • Stabilisierung der Strombeschaffungskosten durch Beteiligung an kostenbasierter Eigenproduktion;

  • Unterstützung und Mitfinanzierung der geplanten Ausbau- und Erweiterungsprojekte der KWO;

  • breite politische und gesellschaftliche Verankerung der KWO im Kanton Bern.

Unterschiede bestehen primär hinsichtlich Unternehmensgrösse, Kundenstruktur und individueller Energiebeschaffungsstrategie. Diese Unterschiede werden jedoch nicht als Zielkonflikte verstanden, sondern als Ausdruck der föderalen und dezentralen Struktur der bernischen Energieversorgung.

Die EVU Bern AG soll deshalb mit klaren Governance-Regeln ausgestattet werden.

Vorgesehen sind insbesondere:

  • ein verbindlicher Aktionärsbindungsvertrag;

  • klar definierte Entscheidungs- und Kompetenzordnungen;

  • qualifizierte Mehrheiten für strategische Grundsatzentscheide;

  • standardisierte Regeln für Kapitalabrufe, Energienutzung und Risikomanagement;

  • professionelle operative Geschäftsführung als zentraler Ansprechpartner («single point of contact»).

Dadurch wird sichergestellt, dass Einzelinteressen zugunsten einer gemeinsamen, langfristig ausgerichteten Strategie gebündelt werden.

2. Übernahme der Abnahme-, Kosten- und Systemverpflichtungen

Die EVU Bern AG soll sämtliche mit einer Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten vollumfänglich übernehmen können.

Die beteiligten EVU verfügen zusammen über substanzielle energiewirtschaftliche Kompetenz in den Bereichen Energiehandel, Portfoliomanagement, Netzbetrieb, Bilanzgruppenmanagement, Regulierung sowie Produktionsmanagement. Die notwendigen

organisatorischen und regulatorischen Voraussetzungen können deshalb entweder innerhalb der EVU Bern AG selbst oder über vertraglich geregelte Dienstleistungen einzelner Partnerwerke sichergestellt werden.


Die EVU Bern AG beabsichtigt insbesondere:

  • die erforderlichen energiewirtschaftlichen Funktionen professionell zu organisieren;

  • Verpflichtungen aus dem Partnervertrag vollständig zu übernehmen;

  • regulatorische Anforderungen jederzeit einzuhalten;

  • die operative Bewirtschaftung der Energie zentral zu koordinieren.

Die konkrete organisatorische Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den bestehenden Partnerwerken und unter Berücksichtigung der Anforderungen der KWO.

3. Nutzung und Vermarktung der Flexibilität der KWO

Die Flexibilität der KWO stellt unabhängig von der Frage einer regulierten Grundversorgung einen zentralen energiewirtschaftlichen Wert dar. Das Konsortium ist sich bewusst, dass insbesondere Speicher- und Pumpspeicherleistungen zunehmend systemrelevant werden.

Die EVU Bern AG beabsichtigt deshalb, die Bewirtschaftung der anteiligen Energie und Flexibilität professionell zu organisieren.

Dies kann durch:

  • zentrale Portfoliobewirtschaftung;

  • Bündelung der Energieanteile;

  • Zusammenarbeit mit bestehenden Handels- und Vermarktungseinheiten;

Mehrere beteiligte EVU verfügen bereits heute über Erfahrung in den Bereichen Stromhandel, Flexibilitätsmanagement und energiewirtschaftliche Bewirtschaftung. Ziel ist eine systemdienliche und wirtschaftlich optimierte Nutzung der KWO-Flexibilität im Interesse aller Beteiligten.

4. Power Purchase Agreement (PPA) als alternative Kooperationsform

Für das Konsortium kommt derzeit ausschliesslich eine langfristige Beteiligung an der KWO in Frage. Diese steht im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen des Grossen Rates sowie mit der gemeinsamen Strategie aller 32 Konsortialpartner.


Eine Beteiligung am Aktionariat bietet gegenüber einem PPA insbesondere folgende Vorteile:

  • langfristige strategische Mitwirkung;

  • direkte Verantwortung für Ausbau- und Investitionsentscheide;

  • stärkere regionale Verankerung;

  • bessere Interessenangleichung zwischen Produktion und Versorgung;

  • höhere Akzeptanz der KWO-Projekte im Kanton Bern.

5. Erfüllung der Verpflichtungen über die gesamte Konzessionsdauer

Die beteiligten EVU verfügen insgesamt über eine starke finanzielle Basis mit hoher Eigenkapitalausstattung und langfristig stabilen Geschäftsmodellen.


Die EVU Bern AG soll so strukturiert werden, dass:

  • sämtliche Verpflichtungen aus dem Partnervertrag jederzeit erfüllt werden können;

  • Kapitalabrufe verlässlich abgesichert sind;

  • Jahreskosten anteilig getragen werden;

  • ausreichende Liquiditäts- und Risikoreserven vorhanden sind.

Vorgesehen ist, die Verpflichtungen der EVU Bern AG über verbindliche Beteiligungs- und Finanzierungsmechanismen an die einzelnen Partnerwerke weiterzugeben. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Gründung der Beteiligungsgesellschaft und der entsprechenden Aktionärsvereinbarungen.


Dabei sollen klare Regeln zu:

  • Kapitalzusagen;

  • Nachschusspflichten;

  • Ausfallmechanismen;

  • Sicherheiten;

  • Risikomanagement

festgelegt werden.

6. Solidarhaftung und Absicherung von Partnerausfällen

Das Konsortium prüft verschiedene Modelle zur Absicherung allfälliger Ausfälle einzelner Partner.

Im Vordergrund stehen:

  • verbindliche Kapitalzusagen;

  • vertragliche Nachschusspflichten;

  • Sicherheitenregelungen;

  • Reserve- und Liquiditätsmechanismen;

  • Eintritts- bzw. Übernahmerechte bestehender Partner.

Eine Solidarhaftung als solche ist zurzeit nicht vorgesehen und wird durch die obigen Massnahmen abgedeckt.


Ziel ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die EVU Bern AG gegenüber der KWO jederzeit als verlässliche und finanziell stabile Partnerin auftreten kann.

7. Sicherstellung der Kreditqualität

Das Konsortium misst der hohen Kreditwürdigkeit der KWO grosse Bedeutung bei.


Die EVU Bern AG soll deshalb mit einer angemessenen Eigenkapitalbasis sowie klaren Finanzierungs- und Governance-Strukturen ausgestattet werden. Die beteiligten EVU verfügen mehrheitlich über stabile Eigentümerstrukturen der öffentlichen Hand bzw. über sehr solide Bilanzrelationen.


Zur Sicherstellung einer hohen Kreditqualität sind insbesondere vorgesehen:

  • ausreichende Risikokapitalisierung;

  • langfristige Finanzierungszusagen der Partnerwerke;

  • konservative Finanzierungsgrundsätze;

  • professionelles Finanz- und Risikomanagement;

  • klare Regelungen zu Haftung und Kapitalabrufen.

Die stabile Eigentümerstruktur in Verbindung mit den oben genannten Massnahmen führt zu einem sehr guten Rating und bewirkt im Falle einer Beteiligung eine Verbesserung der Kreditwürdigkeit der KWO.

8. Entschädigung bestehender Aktionäre

Das Konsortium anerkennt ausdrücklich die bisherigen Leistungen und Investitionen der bestehenden Aktionärinnen der KWO.


Eine Beteiligung der EVU Bern AG soll zu marktgerechten und partnerschaftlichen Bedingungen erfolgen. Dazu gehören insbesondere:

  • angemessene Entschädigung der Aktienanteile;

  • Berücksichtigung bereits erfolgter Projektierungs- und Vorinvestitionen;

  • Berücksichtigung thesaurierter Werte;

  • transparente und nachvollziehbare Bewertungsverfahren.

Das Konsortium strebt ausdrücklich eine partnerschaftliche Lösung mit den heutigen Aktionärinnen an.

9. Zeitplan und Verhandlungsfähigkeit

Das Konsortium arbeitet mit hoher Priorität an der organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Konkretisierung der EVU Bern AG.


Ziel ist:

  • die Gründung der Beteiligungsgesellschaft;

  • die Sicherstellung der erforderlichen Kapitalzusagen;

  • die Definition der Governance-Strukturen;

  • die Herstellung der operativen Handlungsfähigkeit.

Das Konsortium stellt sicher, dass die EVU Bern AG rechtzeitig bereitstehen wird, um konkrete Gespräche mit den bestehenden Aktionärinnen sowie den zuständigen kantonalen Stellen aufzunehmen und die erforderlichen Sicherheiten darzustellen.


Der detaillierte Zeitplan wird nach Abschluss des politischen Prozesses festgelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Geschäftstätigkeiten der KWO, einschliesslich der Ausbauprojekte, unabhängig davon weitergeführt werden können. Zur Absicherung der heutigen Aktionärinnen und Aktionäre bestehen bewährte Instrumente, namentlich Ablösevereinbarungen für Vorinvestitionen.


Dem Konsortium ist bewusst, dass die Ausbauprojekte der KWO keine Verzögerungen erfahren dürfen.

10. Fähigkeit zur Evaluation komplexer Verwaltungsratsgeschäfte

Die EVU Bern AG stellt mit dem vorgängig beschriebenen Führungsmodell sicher, dass die Behandlung der komplexen KWO-Verwaltungsratsgeschäfte in vergleichbarer Weise sichergestellt ist, wie dies bei den heutigen Aktionären der Fall ist.


Allfällige finanzielle Konsequenzen aus KWO-Verwaltungsratsgeschäften bewegen sich ohnehin im Rahmen des Partnervertrages der KWO sowie der aktienrechtlichen Bestimmungen.


Die EVU Bern AG bekennt sich mit ihrer Beteiligung uneingeschränkt zu den Bedingungen des Partnervertrags der KWO. Damit übernimmt sie sämtliche Rechte und Pflichten in gleicher Weise wie die übrigen Partner.

11. Bündelung der Interessen und Handlungsfähigkeit

Die Interessen der Eigner der EVU Bern AG werden mit der Konstituierung der Gesellschaft und dem vorgesehenen Führungsmodell gebündelt. Nach der Gründung der Gesellschaft stellt die innergesellschaftliche Umsetzung sicher, dass alle Rechte und Pflichten verbindlich geregelt und gegenüber den beteiligten EVU konsequent durchsetzbar sind.


Hierzu werden insbesondere folgende Elemente verbindlich festgelegt:

  • klare und verpflichtende Beteiligungs- und Finanzierungsmechanismen,

  • eindeutig definierte Entscheidungs-, Zuständigkeits- und Kompetenzordnungen,

  • standardisierte Regelungen für Kapitalabrufe, Energienutzung sowie das Risikomanagement.

In diesem Sinne sind politische Entscheidungsprozesse bei den Eignern der EVU Bern AG im Rahmen einer Beteiligung an der KWO nicht mehr relevant.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelungen erfolgt im Rahmen der Gründung der Beteiliungsgesellschaft sowie durch die entsprechenden Aktionärsvereinbarungen.

Damit ist umfassend sichergestellt, dass die EVU Bern AG gegenüber der KWO jederzeit als verlässliche, handlungsfähige und finanziell stabile Partnerin auftreten kann.

Gemeinsam für die Zukunft der Berner Wasserkraft

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